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AGB
Bei Verhinderung ist bis spätestens 24 Std. vor Terminbeginn abzusagen, da ansonsten ein Kostenersatz iHv. 50% anfällt (es gelten Ausnahmen zB. bei Erkrankung, welche mit einer Arztbestätigung nachzuweisen ist).

Zu dieser Maßnahme sahen wir uns leider aufgrund vieler nicht angekündigten Absagen, welche sich mit den Jahren gehäuft haben, gezwungen. 
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Vielen Dank!
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