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AGB

Bei Verhinderung ist bis spätestens 24 Std. vor Terminbeginn abzusagen, da ansonsten ein Kostenerstaz iHv. 50% anfällt (es gelten Ausnahmen zB. bei Erkrankung, welche mit einer Arztbestätigung nachzuweisen ist). 

Zu dieser Maßnahme sahen wir uns leider aufgrund vieler nicht angekündigten Absagen in den letzten Jahren gezwungen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Vielen Dank!

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